Kurzgesagt
"Bilateralen III": Ein Schritt in Richtung EU-Diktat, auf Kosten von Schweizer Sozialstandards, Energiesouveränität, direkter Demokratie und wirtschaftlicher Unabhängigkeit.
Dynamische Rechtsübernahme
Die dynamische oder automatische Rechtsübernahme zwingt uns, EU-Recht wie ein Mitgliedstaat laufend zu übernehmen – meist völlig an Parlament und Volk vorbei. Sagen wir doch einmal Nein, drohen harte Sanktionen. Zudem isoliert uns das Abkommen global und verbaut eigenständige Freihandelsverträge mit dem Rest der Welt.
Aushöhlung der direkten Demokratie
Die direkte Demokratie wird schrittweise entmachtet: Die Übernahme von EU-Recht auf Verordnungsstufe wird zur Norm, wodurch Parlament und Volksrechte komplett umgangen werden. In mehreren Bereichen machen solche delegierten Akte fast 90 Prozent aus. Zudem erzwingt Artikel 15 des Protokolls die vorläufige Anwendung neuer Rechtsakte, noch bevor der Gemischte Ausschuss überhaupt entschieden hat.
Finanzielle Beiträge
Die Verpflichtung zu regelmässigen Zahlungen an die EU könnte als dauerhafte finanzielle Belastung für die Schweiz angesehen werden. Der jährliche Beitrag von 350 Millionen Franken von 2030-36 plus zusätzliche Zahlungen bis 2029 sind erheblich.
Einschränkungen im Lohnschutz
Die Verkürzung der Voranmeldefrist und die Einführung der Non-Regression-Klausel könnten zu einem schleichenden Abbau des Lohnschutzniveaus führen. Die Gewerkschaften werden sicherlich noch mehr Bürokratie mit sich bringen.
Farce beim «Decision Shaping»
Das Versprechen von Mitsprache beim «Decision Shaping» erweist sich als reine Farce ohne jegliches Mitentscheidungsrecht. Wie die Erfahrungen aus Norwegen drastisch zeigen, rollt stattdessen ein unaufhaltsamer Tsunami an EU-Regulierungen an. Ein theoretisches Veto bleibt tote Tinte, da die drohenden EU-Sanktionen jede echte Abweichung im Keim ersticken.
Bildung und Forschung
Die Assoziierung an Programme wie Horizon Europe oder Erasmus+ erfordert substanzielle finanzielle Beiträge, während die Vorteile für die Schweiz schwer zu messen sind. Zudem bleibt die Teilnahme an strategischen Bereichen wie Quantenforschung und Raumfahrt ungewiss und unterliegt zukünftigen Verhandlungen.
Staatliche Beihilfen
Die Notwendigkeit, ein neues Überwachungssystem aufzubauen, stellt eine zusätzliche bürokratische Belastung dar. Zudem könnte dies die Handlungsfreiheit der Kantone und Gemeinden beschneiden.
Stromabkommen
Die Öffnung des Strommarkts birgt Risiken für die Versorgungssicherheit und könnte zu einer Abhängigkeit von EU-Regelungen führen (siehe Norwegen und Schweden).